Lizenzvereinbarung für den Privatgebrauch des LuminoSana Cubes

1. Präambel

  1. Lizenzgeber ist die LuminoSana Ltd., Terra Santa 1, Office Nr. 12, 6012 Larnaka, Zypern, als Entwickler des LuminoSana Cubes, welcher im Folgenden als Lizenzgegenstand bezeichnet ist. Lizenznehmer ist der Käufer des LuminoSana Cubes für den Privatgebrauch.
  2. Durch den Erwerb des LuminoSana Cubes erklärt sich der Lizenznehmer mit dieser Lizenzvereinbarung einverstanden.
  3. Die Pflicht zur Ausübung der Lizenz besteht auf internationalem Raum und gilt somit für alle Länder, in die der Lizenzgeber den Lizenzgegenstand versendet.

2. Rechte des Lizenznehmers

  1. Der Lizenzgeber erteilt dem Lizenznehmer die Befugnis, den Lizenzgegenstand für den persönlichen Eigenbedarf zu nutzen. Die Nutzung für den Eigenbedarf umfasst:
    1. die energetische Behandlung von Gegenständen, Lebensmitteln und Getränken für alle im Haushalt lebenden Personen
    2. die energetische Behandlung von Gegenständen, Lebensmitteln und Getränken für nicht im Haushalt lebende Personen, z. B. Freunde und Verwandte, ohne Berechnung eines Entgeltes
    3. die Herstellung von Energieträgern, z.B. Energiekarten und Anhänger, für alle im Haushalt lebenden Personen
    4. die Herstellung von Energieträgern, z.B. Energiekarten und Anhänger, für nicht im Haushalt lebende Personen, z. B. Freunde und Verwandte, ohne Berechnung eines Entgeltes
  2. Der Lizenzgegenstand kann vom Lizenznehmer an einen Dritten weitergegeben werden. Durch die Annahme des Lizenzgegenstandes erklärt sich der Dritte mit dieser Lizenzvereinbarung einverstanden und ist ab Zeitpunkt des Erhalts Lizenznehmer. Er hat die Pflicht, sich beim Lizenzgeber zu melden, damit dieser ihm eine neue Lizenzvereinbarung zur Unterschrift zusenden kann.

3. Nutzungsbeschränkungen

Jede andere als die unter 2. ausdrücklich erlaubte Nutzung des Lizenzgegenstandes ist unzulässig, insbesondere die Vervielfältigung des Lizenzgegenstandes selbst.

Darüber hinaus unzulässig sind die Vergabe von Unterlizenzen sowie die kommerzielle Nutzung des Lizenzgegenstandes.

4. Lizenzgebühr

Die Lizenzgebühr versteht sich im Kaufpreis inbegriffen.

5. Lizenzlaufzeit

  1. Die Lizenzvereinbarung gilt ab dem Erwerb des Lizenzgegenstandes dauerhaft.
  2. Nach Ablauf eines Jahres ist der Lizenzgeber berechtigt, die Bedingungen der Lizenzvereinbarung aktuellen und gesetzlichen Gegebenheiten anzupassen.

6. Kündigung

Diese Lizenzvereinbarung kann vom Lizenznehmer mit sofortiger Wirkung gekündigt werden. Die Kündigung wird erst mit Zugang des Kündigungsschreibens wirksam.

Da die Nutzung des Lizenzgegenstandes an die Akzeptanz der Lizenzvereinbarung gebunden ist, verpflichtet sich der Lizenznehmer bei einer Kündigung zur Rückgabe des Lizenzgegenstandes ohne Anspruch auf Erstattung des Kaufpreises. Dem Lizenzgeber steht das Recht zur Kündigung mit sofortiger Wirkung nur bei nachweisbaren Verstößen des Lizenznehmers gegen einzelne Bestimmungen dieser Lizenzvereinbarung zu.

Der Lizenznehmer ist in diesem Fall zur Rückgabe des Lizenzgegenstandes ohne Anspruch auf Erstattung des Kaufpreises verpflichtet.

7. Schlussbestimmungen

  1. Diese Vereinbarung unterliegt dem Recht der Republik Zypern.
  2. Gerichtsstand ist Nicosia, Zypern. Für Streitigkeiten aus diesem Vertrag vereinbaren die Parteien die Zuständigkeit des Gerichts am Sitz des Lizenzgebers.
  3. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ungültig oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung hiervon unberührt.